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Unsere Schule in Aktion

02.12.2021

Wichtige Informationen zu den Veränderungen der Corona-Verordnung!

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

am Donnerstag, den 02.12.2021 treten Veränderungen der Corona-Verordnung in Kraft, die auch Auswirkungen auf Schulen haben. Die zweimal wöchentliche Testpflicht gilt auch für geimpfte und genesene Schülerinnen und Schüler. Die Dauerbescheinigung, welche die Schülerinnen und Schüler erhalten haben, die sich regelmäßig testen lassen, verlieren am 22.12.2021 ihre Gültigkeit und können in den Ferien nicht als Testnachweis eingesetzt werden. Sollte der Ministerrat diese Regelung aufrecht erhalten, werden zum 03.01.2022 neue Bescheinigungen ausgegeben. Das Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes im gesamten Schulgebäude besteht weiterhin. Personen, die keinen MNS tragen, dürfen das Schulgelände nicht betreten. Bei Elterngesprächen gilt für Sie als Eltern weiterhin die 3G-Regel. Wie Sie den Medien vielleicht entnommen haben, ist unsere Bildungsministerin, Frau Streichert-Clivot, bestrebt, die Schulen bis zum offiziellen Beginn der Weihnachtsferien geöffnet zu lassen. Bitte unterstützen Sie uns in den kommenden drei Wochen weiterhin so gut bei der Umsetzung der geltenden Hygieneregeln.

Bleiben Sie gesund!

Es grüßt das Team der AFS