Förder- und Beratungs-Zentrum

für schulische Integration und Inklusion

Inklusion

Sonderpädagogische Unterstützung im Saarland

Rechtsgrundlage / Paradigmenwechsel

Grundsätzlich werden alle Schülerinnen und Schüler in der Regelschule beschult.

Die Regelschulen sind für alle Schülerinnen und Schüler unabhängig von ihren Fähigkeiten, Fertigkeiten, Beeinträchtigungen, Behinderungen usw. für die individuelle Förderung zuständig.

Der Besuch einer Förderschule wird in der Regel nur auf Elternwunsch und bei Vorliegen der Voraussetzungen für eine sonderpädagogische Unterstützung (VVSU) im Rahmen eines festgelegten, diagnostischen Überprüfungsverfahrens durch die Schulaufsicht genehmigt.

Besondere pädagogische Förderung an Regelschulen

(bei Hinweisen auf die Notwendigkeit einer besonderen Förderung)
GRUNDSCHULE

Schuleingangsstufe mit flexibler Verweildauer in Klassenstufe 1 und 2, Verweildauer bis zu 3 Jahren

Einleitung individueller Förderplanerstellung und differenzierter Förderung (§ 4 INKVO)

Gewährung von Nachteilsausgleichen (Ausgleichen von Beeinträchtigungen / § 13 – 15 INKVO)

Anpassung des Anforderungsniveaus ab Klassenstufe 3 (§8 – 11 INKVO)

Unterstützungsanfrage an das Förderzentrum


GEMEINSCHAFTSSCHULE,
GYMNASIUM UND BERUFSSCHULE (bei zielgleicher Unterrichtung)

Förderdiagnostik (individuelle Förderung, Förderplan)

Förderplangespräch

Klassenkonferenz bei Nachteilsausgleichen und/oder individualisiertes Anforderungsniveau (Ausgleich von Beeinträchtigungen, vielfältige
Formen möglich)

Anforderungsniveauunterschiede (Unterrichtung nach individuellem Förderplan abweichend von den Anforderungen der Regelschule in einem oder mehreren Fächern möglich)

Antrag auf Anerkennung des Vorliegens der Voraussetzungen für eine sonderpädagogische Unterstützung (AAVVsU / § 19 INKVO)

Bei Umschulungswunsch an eine Förderschule Antrag der Eltern auf
Überprüfung bei der zuständigen Regelschule

Ministerium beauftragt Förderschule/Förderzentrum mit Erstellung eines diagnostischen Fördergutachtens

Ministerium entscheidet auf Grundlage des Gutachtens und des Elternwunsches über Förderschwerpunkt und Förderort


Hier finden Sie eine Übersicht über die inklusive Beschulung sowie die Inklusionsverordnung.