Abholung aus der FGTS
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
leider wiederholt sich ein Szenario aktuell oft: Die Schüler*innen sollen von Personen abgeholt werden, welche bei der Anmeldung nicht von Ihnen dazu berechtigt wurden. Das geht leider nicht.
Wie im Vertrag und im Infoschreiben beschrieben, können wir die Kinder nur Personen mitgeben, welche dazu berechtigt sind. Jene müssen wir auch kontrollieren (Ausweis, Führerschein, etc.). Steht diese Person nicht auf der Liste, benötigen wir eine schriftliche (!) Mitteilung, dass wir Ihre Zustimmung nachweisen können.
Es gibt verschiedene Aufträge die wir in dem Fall haben, unter anderem die Kinder von der Polizei abholen und zum Jugendamt bringen zu lassen. Dies möchten wir gerne vermeiden, erleben jedoch immer wieder das gleiche Szenario.
Bitte halten Sie sich daran. Wir bitten um Verständnis.
Ihre FGTS