Infektionsschutzmaßnahmen in Schulen ab 3. April 2022
Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,
liebe Schülerinnen und Schüler,
am 18. März 2022 wurden von Bundestag und Bundesrat Änderungen des Bundesinfektionsschutzgesetzes beschlossen, die sich ab 03. April auch auf die Schulen auswirken. Es gilt dann Folgendes:
· Die Verpflichtung zum Tragen einer Maske entfällt. Das freiwillige Tragen einer Maske ist erlaubt. Tritt ein positiver Fall in der Gruppe auf, besteht Maskenpflicht im Haus sowie innerhalb des Außengeländes.
· Die anlasslosen Testungen dreimal pro Woche bleiben bestehen. Diese gelten als Voraussetzung für die Teilnahme am Präsenzunterricht.
· Schulfremde Personen müssen einen 3G-Nachweis vorlegen, wenn sie das Haus mit Kontakt zu schulinternen Personen betreten.
Wir möchten Ihnen allen, auch dem Team der Praxis Breyer/ Molter-Carbini, an dieser Stelle herzlich für die Unterstützung danken!
Geben Sie auf sich acht und bleiben Sie gesund!
Viele Grüße,
das Team der Anne-Frank-Schule